Drittwohnung

Christian-unterwegs, Montag, 29.05.2006 (vor 6535 Tagen) @ Irina

Hallo Irina,
nun bin ich kein Jurist, aber:
Gem. Melderecht ist das Nutzen der Wohnung entscheidend, nicht das Besitzen/Mieten. Wenn dein Freund die "untervermietete" Nebenwohnung überhaupt nicht nutzt und der Untermieter "alleiniger Inhaber" des untervermieteten Wohnraums ist, mag das mietrechtlich problematisch sein, aber im Sinne des Melderechts kann er die nicht genutzte Nebenwohnung problemlos abmelden (Hätte er schon immer ztun können). Das Vermieten der Wohnung wäre dann allenfalls als Einkommenserzielung zu werten. Wenn der Untermieter-Freund dort mit Nebenwohnung gemeldet ist, müsste er allerdings ZWSt zahlen.
Wenn Hauptwohnung den Eltern Deines Freundes gehört, sollte er dort auch bleiben, da diese sonst evtl ZWSt zahlen müssen.
Was Deine Wohnung betrifft: Dein Freund mietet, nutzt die Wohnung im melderechtlichen Sinn abe nicht, Du bist dort mit Hauptwohnung gemeldet, es fällt keine ZWSt an. Vermieter muss allerdings mitspielen. Wie ihr beide Euch mit der Miete einigt, ist ziemlich egal. Wann und wie oft Dein Freund Dich besucht, geht keine Meldebehörde was an. Falls Du Dich allerdings mit Nebenwohnung anmeldest, fiele für Dich ZWSt an.
Das aus Sicht des Melderechts und m.E. korrekt - dann gibt es nur drei Hauptwohnungen. Das wäre ein Vorteil der Anknüpfung an das Melderecht, weil die Besitz-/Mietverhälnisse nicht wirklich interessieren.
Gruß
Christian


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