ZWS von 2005

Christian @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 5715 Tagen) @ Juwel

Hallo Juwel,
wenn die Stadt Köln Dir zu Deinem Widerspruch schreibt
„Mit vg. Schreiben haben Sie fristgerecht Widerspruch gegen meinen o.a. Bescheid eingelegt. Nach Ihrer obigen Mitteilung sollen Sie zu keinem Zeitpunkt mehr als eine einzige Wohnung innegehabt haben. Nach Einsicht in das Melderegister waren Sie aber in der Zeit vom 01.09.2000 bis 15.07.2005 noch unter vg. Anschrift mit Nebenwohnsitz gemeldet. ..."wissen die wirklich nicht, was sie tun und lassen sich im typischen Köllschen Schlendrian verdammt viel Zeit. Die Zeit kannst Du Dir auch lassen. Warte, vom Daum des Schreibens gerechnet ungefähr 4 bis 6 Wochen (dann liegt die Entscheidung des BVerwG auch schon vor) und antworte Ihnen dann:
„Ihr Schreiben ist in mehrfacher Hinsicht unrichtig.
1. Es ist falsch, dass ich mehr als eine einzige Wohnung innegehabt haben soll. Ich hatte unwiderlegbar nie mehr als eine einzige Wohnung inne. Ich fordere Sie auf, diese Tatsache zur Kenntnis zu nehmen.
2. Köln war zu keinem Zeitpunkt mein Wohnsitz. Dazu fehlt jeder Anlass. Dies ist in mehreren Entscheidungen des BVerfG und BVerwG eindeutig geklärt (z.B. BVerfG Beschluss vom 22.06.90 - 2 BvR 116/90, BVerwGE 28, 193 <196> ).
"
Damit müssten die Kölner erstmal beschäftigt sein – wenn es denn überhaupt noch nötig ist.
Noch Fragen
Gruß
Christian
PS.:
Im Umgang mit Behörden empfiehlt es sich, die Daten von Schriftsätzen immer parat zu haben, sonst wird man schnell über die Löffel barbiert.


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