Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

stefanie @, Sonntag, 04.06.2006 (vor 6528 Tagen) @ Thomas Weihermüller

» Ich glaube - und das habe ich in dem Interview versucht, rüberzubringen -
» das sieht das BVerfG in der Entscheidung vom 11.10.05 anders:
»
» "Von der steuerlichen Belastung durch die Zweitwohnungsteuer werden
» solche Personen nicht erfasst, die nicht infolge einer ehelichen Bindung
» von der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort
» abgehalten werden."

Nun ja wenn ich mich richtig erinnere ging es doch um Art. 3 GG und das Personen aufgrund ihrer ehelichen Bindung nicht die Möglichkeit haben sich umzumelden und deshalb benachteiligt sind. Dabei stellt das BVerfG aber imho gerade nicht fest, dass die Steuer berechtigt ist, wenn man sich doch ohne Probleme ummelden könnte. Sowas würde ein Gericht sicherlich auch nie feststellen. Dann kann man ja auch sagen: gehen sie am besten gar nicht erst arbeiten, dann müssen sie auch nicht die Rechtmäßgkeit ihres Einkommenssteuerbescheides anzweifeln etc.


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