News: Grundsatzurteil zur Zweitwohnungssteuer am 17.09.

René ⌂ @, Montag, 15.09.2008 (vor 5692 Tagen)

Am Mittwoch ist es soweit: dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über vier Revisionsverfahren aus [url=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=1598]Rostock[/url] und [url=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=3042]Wuppertal[/url].

Zentrales Thema wird dabei die Frage sein, in wie weit Studenten zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden dürfen. Hintergrund ist vor allen die Leistungsfähigkeit durch das Innehaben von zwei Wohnungen - allerdings verfügen Studenten nichts zwangsweise über beide Wohnungen. Liegt ein Wohnsitz bei den Eltern, so kann man bei diesem nicht automatisch von Innehaben sprechen: die Eltern haben in der Regel die Verfügungsgewalt.

Am Verwaltungsgericht Schwerin war es den Richtern egal, wie die Eigenarten und Besonderheiten der Hauptwohnung aussahen. Wenn die Rostocker Nebenwohnung den Anforderungen der dortigen Satzung entspricht, dann sind die Studenten zur Zahlung verpflichtet. Die Düsseldorfer Richter entschieden völlig entgegengesetzt und stellten die Leistungsfähigkeit in den Vordergrund. Und wenn verschiedene Gerichte zu unterschiedlichen Ansichten kommen, dann hilft nur eins: ein Grundsatzurteil muß her. Und genau so eines dürfen wir nun übermorgen erwarten.

Natürlich ist die Erwartung insbesondere von Seiten der Studenten hoch, daß es Zugunsten der Betroffenen ausfallen wird. Die Städte bangen dagegen um ihre Steuereinnahmen. Doch, das wichtigste ist: Egal, wie das Urteil ausfallen wird, eins wird es uns hoffentlich geben: eine einheitliche Regelung!


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