News: BVerwG - kleine Reportage

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 5672 Tagen)

Ich habe mir die heutige Sitzung des Bundesverwaltungsgerichts zu Gemüte geführt und will kurz beschreiben, worum es ging.

Nach Verarbeitung sämtlicher Formalien und Bericht durch die Berichterstatterin führte der Vorsitzende in die Rechtsfrage ein.

Es geht um die bundesrechtlichen Vorgaben für eine Aufwandsteuer und ob die dem Verfahren zugrunde liegenden Satzungen (Städte Rostock und Wuppertal) dieser genügen.
Das VG Düsseldorf sah sich gebunden durch das Bundesrecht und einen Verstoß der Satzung der Stadt Wuppertal gegen Art. 3 und Art. 105 II a GG. Das OVG Mecklenburg-Vorpommern kam zu seinem Urteil durch Auslegung unter Berücksichtigung des Bundesrechts.

Bedarf es für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die durch das Nutzen zweier Wohnungen zum Ausdruck kommt und die über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgeht, der tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsbefugnis über beide Wohnungen>

Die Vertreter der Städte argumentierten in der Sitzung (welche schriftlichen Argumente vorgetragen wurden, ist mir unbekannt) im wesentlichen mit dem Argument der Typisierung und Pauschalierung zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung. Es stelle einen besonderen Aufwand dar, eine zweite Wohnung am Studienort innezuhaben, gleichgültig, ob der Steuerpflichtige die bezahlt, seine Eltern oder der Staat.

Die Vertreter der Studenten trugen vor, dass es für die Städte ein leichtes sei, der Ungerechtigkeit zu begegnen, indem sie ihre Erfassungsbögen so umgestalteten, dass sie nicht nur die Erhebung über die Zweitwohnung, sondern auch die über die Erstwohnung dort unterbringen könnten. Damit müsse die Typisierung und Pauschalierung nicht solche Ungerechtigkeiten nach sich ziehen.
Im Wege der Amtshilfe könnten Zweifel komplikationslos behoben werden.

Die Frage des Vorsitzenden, ob die melderechtliche Hauptwohnung den Grundbedarf abdecke, mussten auch die Studentenvertreter mit ja beantworten.

Für die Frage, ob Bafög eine Steuererhebung hindere, die nicht zur Entscheidung stand, wurde auf die Möglichkeit des Erlasses hingewiesen.

Conclusio: Keine schöne Entscheidung, soweit man der Pressemeldung folgen kann, weil sie sich durch das Problem durchlaviert und wieder keine klare Lösung bundesweit vorgibt. Eine richtige Beurteilung wird man erst geben können, wenn man das Urteil schriftlich vorliegen hat.


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