Neue Steuer in Tübingen ermutigt durch das Urteil d. BVerwG

Rebell @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 5671 Tagen)

"Die Stadt Tübingen wird eine Zweitwohnungssteuer einführen. Das ist die Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Steuer für Studenten grundsätzlich gebilligt hat" so ein Bericht in der Stuttgarter Zeitung von heute 18.09.2008 ein weiterer Hinweis
"Ein Neubürger bringt Bares" + /Kommentar: Urteil mit Folgen/

Unistädte wollen Erstwohnsitz der Studenten sein

Ergänzend hierzu kann noch erwähnt werden, was allerdings zweitrangig ist- der Tübinger Bürgermeister ist der Sohn des in Württemberg bekannten "Remstalrebellen" Wenn es ums Geldquellen erschließen geht, ist unseren Politikern kein Mittel zu schade!!
Wenn Führungskräfte unserer Nation sich mit Stolz profilieren können mit gestohlenen Daten an Millionen Steuereinnahmen zu gelangen,und im Gegenzug ein vielfaches von Steuerzahler - Millionen zu vernichten mit Überweisungen an insolvente Banken im In- Ausland, oder die Volksrepublik China mit Entwicklungshilfe zu stützen. Im Strafrecht wird der kleine Mann als vorsätzlicher Hehler stärker bestraft als der Stehler!
Was nützen denn alle Juristischen Anstrengungen > Nur um Geld zu vernichten>
Wozu haben wir eigentlich eine Bundeskanzlerin> Nur um die Arbeit des Außenministers abzunehmen> oder um durch die Lande zu reisen und für Bildungspolitik zu werben und gleichzeitig alle die sich dem Studium widmen abzuzocken lassen>
So langsam reicht es - es grüßt Rebell alle Gleichgesinnten


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