News: das Urteil des BVerwG (Update)

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6473 Tagen) @ Bjoern

Was gilt denn nun>

Das hängt von der Satzung ab :-)

Ich finde die Haltung des Gerichts auch wenig konsequent.
Sie haben sich am Gedanken orientiert, dass das Nutzen der Hauptwohnung bereits den Grundbedarf Wohnen abdeckt.
Ich frage mich nur, wie sie es handhaben, wenn derjenige, der mit Hauptwohnung gemeldet ist, dies nur tut, um eine fixe Meldeadresse zu haben, dort aber überhaupt nicht wohnt.

Da wird der Gesetzeszweck des Melderechts mit dem des Steuerrechts vermischt, dass es eine wahre Pracht ist.


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