News: Feedback des Urteils vom BverwG

René ⌂ @, Sonntag, 21.09.2008 (vor 5685 Tagen)

Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht über die Zweitwohnungsteuer ins. für Studenten entschieden. Hier gibt es eine kleine Zusammenfassung, wie die Städte auf diese Steuer reagieren:

[h4]Tübingen[/h4]Die Tübinger hatten bereits am Tag nach BVerwG-Entscheidung ihre Pläne zur Einführung der Zweitwohnungsteuer über die Presse bekannt gegeben (wie [url=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=4914]berichteten[/url]). Der Oberbürgermeister Boris Palmer:

[blockquote]Wir wollen ihre Höhe am unteren Rand ansiedeln [..] es geht in erster Linie um einen Anreiz zur Ummeldung.[/blockquote]
[quelle](Quelle: Stuttgarter Zeitung)[/quelle]

[h4]Rostock[/h4]Auch aus Rostock gab es bereits eine Stellungnahme des dortigen Oberbürgermeisters Roland Methling:

[blockquote]Ich begrüße es sehr, dass ein so Richtung weisendes Urteil zu einem bundesweit diskutierten Thema aus unserer Hansestadt kommt. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind nun klare Festlegungen getroffen. Wir werden das Urteil jetzt detailliert prüfen und dann unsere Satzung auch unter Bezug auf den Hochschulstandort Rostock entsprechend überarbeiten[/blockquote]
[quelle](Quelle: Stadtanzeiger am Samstag)[/quelle]

Allerdings greifen nun die Linke und die CDU gemeinsam das Thema auf Landesebene auf. Das Ziel ist ein genereller Verzicht der Hochschulstädte zu erreichen. Beate Schlupp, Vize-Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag:

[blockquote]Ich bin mir sicher, dass das Innenministerium den Verzicht auf die Erhebung einer solchen Steuer im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzungen nicht beanstanden würde.[/blockquote]
[quelle](Quelle: [url=http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml>SID=afba8d282ab0964ef1c884e4c0e1e27f&Param=DB-Beitrag&ID=974331]Ostseezeitung[/url])[/quelle]

Peter Ritter, innenpolitische Sprecher der Linksfraktion:

[blockquote]Wenn das Land weiter für Studentinnen und Studenten attraktiv sein möchte, dann dürfen sie nicht mit einer Zweitwohnungssteuer oder zusätzlichen Verwaltungskosten vergrault werden.[/blockquote]
[quelle](Quelle: [url=http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml>SID=afba8d282ab0964ef1c884e4c0e1e27f&Param=DB-Beitrag&ID=974331]Ostseezeitung[/url])[/quelle]

Auch die dortige FDP äußerte sich bereits zum Urteil
[blockquote]Danach kann jede Kommune selbst bestimmen, von wem eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten ist. Rostocker Studierende sind also gegenwärtig nicht zweitwohnungssteuerpflichtig. "Mit uns und großen Teilen der Bürgerschaft wird dies auch zukünftig so bleiben.", meint Prof. Dr. Ulfig.[/blockquote]
[quelle](Quelle: [url=http://www.fdp-fraktion-rostock.de/>p=612]Pressemitteilung der FDP-Fraktion Rostock[/url])[/quelle]

[h4]Wuppertal[/h4]Auch die Stadt Wuppertal hat sich im Rahmen einer Pressemeldung sich deutlich positioniert:

[blockquote]Die Stadt Wuppertal will an der Besteuerung von Studierenden festhalten, auf die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer, so die Argumentation der Stadt, kann bei vorläufiger Haushaltsführung nicht verzichtet werden.[/blockquote]
[quelle](Quelle: Pressemitteilung der Stadt Wuppertal)[/quelle]

[h4]Aachen[/h4]Auch in Aachen verfolgte man das Urteil mit Begeisterung. Stadtkämmerin Annekathrin Grehling:

[blockquote]Wir begrüßen das Urteil, unsere Rechtsauffassung wurde damit bestätigt.[/blockquote]

Fachbereichsleiter Steuern und Kasse der Stadt Aachen Hans Plaum:

[blockquote]Ein unangenehmer und strittiger Punkt ist endlich geklärt. Wir haben jetzt Rechtssicherheit erhalten. [..] Es geht auch darum, die Bürger mit Zweitwohnsitz ein wenig an den Kosten zu beteiligen, die die Infrastruktur verursacht, die sie hier in Anspruch nehmen[/blockquote]
[quelle](Quelle: Pressemitteilung der Stadt Aachen)[/quelle]

[h4]Weitere Städte[/h4]Hast du noch weitere Stellungnahmen aus Sicht der Städte und Gemeinden gelesen> Dann hinterlasse doch einen Kommentar!


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