ZWS von 2005

Bjoern @, Montag, 22.09.2008 (vor 5687 Tagen) @ Juwel

Hallo,

Christian meint damit, dass du in Köln nur mit Nebenwohnung gemeldet warst. ein Wohnsitz ist etwas völlig anderes (vgl. § 8 AO bzw. § 7 BGB)
und da du in Köln nie einen Wohnsitz hattest, hat Christian dir den entsprechenden Hinweis gegeben ...

inwieweit übrigens das Leipziger Urteil gegen dich spricht, kann erst eingeschätzt werden, wenn uns das schriftliche Urteil vorliegt. mit der bisher veröffentlichten Pressemitteilung des BVerwG lässt sich nicht viel anfangen :-|


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