News: das Urteil des BVerwG (Update)

Christian @, Dienstag, 23.09.2008 (vor 6468 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
falls die Pressemeldung stimmt (was bei BVerwG natürlich nicht der Fall sein muss) hat das BVerwG die Rostocker Revisionsanträge zurückgewiesen. Das kann nur der Fall sein, wenn damit die Urteile des OVG bestätigt werden sollen.
» im Übrigen ist Art. 105 GG Verfassungsrecht - also noch etwas mehr als
» Bundesrecht. und über die Verfassung hat bekanntlich Karlsruhe das
» Auslegungsmonopol ;-)
Das hat ja schon "ausgelegt". Eben deswegen brauche ich nicht zu warten, die Fristen laufen schließlich weiter. Rotweine trinke ich trotzdem, dazu muss ich auch nicht warten. Schon gar nicht auf ein Urteil von Leipzig.
Gruß
Christian


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