ZWS bei Eigentumswohunung!?

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5681 Tagen) @ doodle

Hallo,

da du über dein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung nicht verfügungsberechtigt bist, fehlt es an dem Tatbestand des Innehabens.

folglich dürfte für dich dann keine ZWS anfallen (inwieweit sich daran durch das Urteil des BVerwG etwas geändert hat, lässt sich erst abschätzen, wenn uns das schriftliche Urteil vorliegt)


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