ZWS auch auf Dörfern?

Alfred @, Samstag, 06.12.2008 (vor 5592 Tagen) @ goggoll

Jede Gemeinde kann eine Zweitwohnungsssteuer auf das Innehaben eines einzigen umschlossenen Raumes, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, erheben. Maßgeblich ist allein die Gemeindegrenze.
Da gibt es z.B. eine Gemeinde mit ca. 1.500 Einwohner, die hat 9 Steuerfälle und stellt einen Arbeiter des Bauhofs und einen Gemeinderat zum Observieren verdächtiger Liegenschaften ab, die im Winter anhand der Fahrspuren im Schnee erkennen können, wann jemand die Liegenschaft verlassen oder betreten hat. Wegen des hohen kommunalen Aufwand handelt es sich deswegen um eine Aufwandsteuer.


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