ZWS Schülerin/Studentin in Berlin

Alfred @, Dienstag, 30.12.2008 (vor 5596 Tagen) @ malina31

Hallo Malina,
1. Wer in Berlin mit Nebenwohnung länger als ein Jahr gemeldet ist, zahlt, wenn er es nicht auf einem Streit mit dem Gericht ankommen lässt (könnte in diesem Fall erfolgreich sein, z.B. wegen der Wohnungsdefinition im Berliner ZWStG, bringt aber auf jeden Fall Ärger. Und wie Gerichte entscheiden, weiß man vorher nie).
2. Die Tochter würde selbst im schlimmsten Fall aber nicht für die ganze Wohnung sondern nur anteilig zahlen (selbst genutzter Raum + die Hälfte der gemeinsam genutzten Räume.
3. Die Frage ist ja nicht allein mit der Lohnsteuerklasse abgehandelt. In die Berechnungen mal mit einbeziehen, wie es mit dem Ausbildungsfreibetrag (auswärtig untergebrachtes Kind) aussieht. Da gibt es sicher noch mehr „Fußangeln“ (z.B. Kindergeld), die man bedenken muss. Aber das ist eine Frage des Einkommensteuerrechts – da sollte man nicht nur das Finanzamt sondern auch einen Experten befragen. Wenn das die Sache überhaupt wert ist.


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