Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

Alfred @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 5560 Tagen) @ Bonito

Nicht wundern - Kommunen (auch als Gemeinwesen bezeichnet) können noch viel gemeiner sein.
[..]. Erst Mal nachfragen und darauf bestehen, dass die Gemeinde den Nachweis für den Aufenthalt im schwedischen Ferienhaus für den überwiegenden Teil des Jahres vorlegt. Allein schon deswegen, um sich später nicht in die Nesseln zu setzen.
Weigert sich die Gemeinde oder ist sie dazu in einem angemessenen Zeitraum (so um die 8 Wochen) nicht in der Lage, so ist m.E. die Sache erledigt.
Nebenbei - zur eigenen Sicherheit vorab -, mal prüfen, ob Ihr Euch mindestens 183 Tage (in Schaltjahren 184 Tage)im Jahr (so interpretiere ich "den überwiegenden Teil des Jahres") in dem ominösen Ferienhaus aufhaltet. Oder steht in dem kommunalen Drohbrief "im Jahr überwiegend" oder eine ähnliche Formulierung> Dann sähe die Sache argumentativ ein bisschen anders aus.
Persönlich halte ich die Behauptung der Gemeinde für völlig aus der Luft gegriffen. Mal unauffällig in der Nachbarschaft umsehen, wer der Stinkstiefel sein könnte, der so einen Unsinn behauptet hat. Von alleine kommt nicht mal eine so gewissenlose Kommune wie ... auf so einen Unfug.
Allerdings kenne ich die Satzung von Malente nicht und darauf kommt es für die weitere Argumentation entscheidend an. Ich guck mal, ob ich eine Satzung zu fassen kriege.
Hinsichtlich des Begriffs Hauptwohnung. Den unbedingt vermeiden. Da empfehle ich dringend, nur von Wohnung zu sprechen, allenfalls von Erstwohnung (was in Bezug auf die schwedische Ferienwohnung richtig und auch sonst vorteilhaft wäre).
Gruß und weiterhin viel Spaß beim Reisen.


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