ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

Alfred @, Mittwoch, 28.01.2009 (vor 5539 Tagen) @ LillyMay

Ich weiß, man fragt (auch eine junge) eine Dame nicht nach ihrem Alter – aber solange Du minderjährig bist, musst Du in M nicht zahlen.
Ansonsten, wenn Du volljährig und ledig bist und wenn Deine positiven Einkünfte nicht über 25.000 EURO (leider jährlich und nicht monatlich) liegen, musst Du nicht zahlen. Dafür lernst Du in München nicht nur für den Beruf sondern auch für das Leben – nämlich den Umgang mit der Bürokratie. Du kannst nämlich, auf Antrag versteht sich, von der Zweitwohnungsteuer befreit werden. Das solltest Du gleich mit/bei der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer, die Du bestimmt abgeben musst, beantragen.
Was Du als Einkommensnachweis vorlegen musst, entzieht sich meiner Kenntnis – das Gesetz gilt erst seit 1.1.2009.
Unabhängig davon:
Bist Du in München mit Nebenwohnung und bei Deinen Eltern mit Hauptwohnung richtig erfasst>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion