Ferienhaus in Schweden - Hauptwohnung?

René ⌂ @, Donnerstag, 29.01.2009 (vor 5538 Tagen) @ Alfred

» »ihr habt BEIDE euren Hauptwohnsitz in Malente

Mit beide meine ich: die Konstellation ist nicht so, daß einer hier und der andere da mit Hauptwohnung gemeldet ist.

» Dem ist aber nicht so. Die Kopfprämie bleibt der Gemeinde nämlich mit der Wohnung, die melderechtlich die alleinige Wohnung bleibt, erhalten.

Ja, aber trotzdem hat sie nur eine Wohnung im Inland. Aber du kannst mich gerne da mit einem anderen Paragraphen ankommen. Ich habe den Blick nur ins Rahmengesetz geworfen, ich werde noch mal ins entsprechende Landesmelderecht schauen.

Wie für ein und denselben Wohnraum nun Hauptwohnung und Nebenwohnung deklariert werden kann - ich weiß nicht, woher du diese Schlußfolgerung nimmst.

» Warum bitte käme der vorwiegende Aufenthalt im Ausland einer Auswanderung gleich> Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Da habe ich möglicherweise etwas hoch gegriffen, trotzdem sollte man sich informieren, welche konkreten Konsequenzen diese Verlegung nach sich ziehen. Aber wie geschrieben: dafür wird es sicher auch Informationsseiten geben.

» Die Gemeinde behauptet für die Vergangenheit das Gegenteil. Solange ich deren "Nachweis" nicht kenne, würde ich mich sehr bedeckt halten mit dem, was ich von mir gebe.

Den "Nachweis" habe ich überlesen. Dann sollte man ggf. durchaus erst einmal schauen, was sie denn als Nachweis erbringen können... Wobei hier ein fader Beigeschmack noch liegt: um einem Bürger nachzuweisen, daß sein Hauptwohnsitz falsch gemeldet ist, müßte man durchaus schon einige Eingriffe in seine Grundrechte vornehmen...

» Eine Bitte: Stelle bitte die Satzung Malente ins Netz. Ich habe Sie nicht

Ich werde die Kommune anschreiben. Auf der Homepage scheinen sie diese nicht zu haben.


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