Einkommensteuerrecht vs. Melderecht... Unklarheiten

Freddy @, Freitag, 30.01.2009 (vor 5557 Tagen)

Hallo,

im Rahmen meiner ESt-Erklärung hatte ich seit Jahren eine doppelte Haushaltsführung zwischen Hannover und Bochum als Berufstätiger erklärt. In Hannover war ich nur gemeldet, meine doppelte Haushaltsführung wurde steuerlich von 2002 anerkannt. In Bochum nutze ich eine eigene Wohnung in meinem Mehrfamilienhaus, meine Eltern bewohnen dort auch noch eine andere Wohnung. Meine Wohnung hatte ich aber bisher nicht angemeldet (war mir ehrlich nicht bewusst, dass das zu erfolgen hatte).

Vor ein paar Jahren bin ich nach Berlin gezogen und Berlin als Hauptwohnsitz gemeldet (Berufstätigkeit), aber dennoch habe ich es vergessen, die Bochumer Wohnung bei der neuen Anmeldung anzugeben ... (wie ich jetzt merke...mea culpa).

Nun fordert das neue Finanzamt von Berlin einen Nachweis, dass die Anmeldung meiner Zweitwohnung in Bochum erfolgt ist.
Was muss ich tun>

wie ich auf dieser Seite gelernt habe, hat Bochum die ZWS ab 2004 - kann ich mich rückwirkend dort mit Zweitwohnsitz anmelden> Wie errechnet sich die Steuer und muss ich noch andere Gelder zahlen, da dies nicht erfolgt ist>

Für Eure Tipps bin ich bereits jetzt schon sehr dankbar!
Viele Grüße Freddy


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