Fragen zum Mainzer ZWS

Christian @, Freitag, 23.06.2006 (vor 6488 Tagen) @ Kaddi

Hallo Kaddi,


bereits beim Meldeamt den "offenen" Weg wählen und den Irrtum darlegen. Also: Abmeldeformular mit nettem Begleitschreiben abschicken. Vielleicht hat das Meldeamt - trotz gegenteiliger telefonischer Auskunft - ein Einsehen. Dann ist die Sache erledigt. Wenn nicht, geht es weiter, wie von mir beschrieben.

Ob ein Anwalt benötigt wird, hängt entscheidend davon ab, ob der Vermieter aufzuspüren und bereit ist, den Auszug (mit Datum) schriftlich zu bestätigen. Den also auf jeden Fall suchen/kontaktieren.

» werde euch auf dem Laufenden (oder Wartenden) halten.

Wäre interessant.


» sehen, ob sich ein Anwalt wirklich lohnt (der nimmt ja » nun mehr als 10 % der Miete ...

Schon, aber ggf. zahlt das dann die Stadt und da gibt es auch noch andere Möglichkeiten.


» Habt ihr da schon Leute an der Hand, die sich besser damit auskennen>

Bei Bedarf: Ja.


Viele Grüße


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