Hauptwohnung = Zweitwohnung

René ⌂ @, Montag, 09.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ =ich=

Was die Bewerbung angeht: ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Firma Wert legt, daß jemand aus einer bestimmten Stadt kommt (das wäre dann schon ein Thema fürs AGG). Viel mehr geht es eher den Firmen, daß der Angestellte dann in Arbeitsortnähe wohnt, um z.B. bei Haverien (wie auch immer man das definiert) erreichbar zu sein. Aber selbst dann ist der Firma egal, was Haupt- und was Nebenwohnung ist. So meine Erfahrung. Also ich tippe darauf, daß da was falsch verstanden wurde - lasse mich aber auch eine Besseren belehren.

Einen Nebenwohnsitz muß man in Sachsen melden, wenn man sich mehr als sechs Monate eine Wohnung inne hat. Alles drunter wäre irrelevant.

Das mit dem Briefkastenschild könnte tatsächlich zu Nachfragen der Kommune führen. Zumindest weiß ich, daß es in Dresden dafür Kontrolleure gibt.

Zur Definitions der Zweitwohnung: der Grund ist egal. Wichtig ist das Innehaben bzw. das "bewohnen". In Sachsen erst ab einem halben Jahr. Die Größe schwankt aber von Bundesland zu Bundesland.


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