2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Christian @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6505 Tagen) @ Jenny

Hallo Jenny,

entschuldige die falsche Anrede, aber ich hatte gerade Nellies Beitrag gelesen, ehe ich Dir geantwortet habe.

» Mit dem ALG II meinte ich auch eher so: Kriege ich überhaupt
» Wohngeldunterstützung, wenn ich n 2ten Wohnsitz in der gleichen Stadt
» habe>

Also, das sprengt meinen (auf die ZWSt) beschränkten Sachverstand. Da muss ein anderer helfen.

Zum Berliner ZWStG war meine Erinnerung aber richtig:

§ 1 Steuergegenstand besagt: "Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer."

Nach meiner Einschätzung dürfte das bedeuten, das Du bis zu 11 Monate mit einer Nebenwohnung gemeldet sein kannst, ohne steuerpflichtig zu werden. Ich hoffe, da widerspricht keiner.:-D


Zusatz (wenn Du bei Deinen Eltern in Berlin wohnst und eine Nebenwohnung in Berlin hast):
Was Du allenfalls machen kannst: Die ins Auge gefasste Nebenwohnung wird Hauptwohnung, die Wohnung bei den Eltern wird Nebenwohnung. Das ist melderechtlich zulässig, da Du Dich so oder so in Berlin aufhältst. Bei dieser Konstellation wird keine ZwWSt fällig.
Wie sich das aber auf ALG II und andere Dinge (z.B. Hausratversicherung) auswirkt, müsstest Du vorher prüfen.

Gruß


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