Rostock ZWS die sind alle verrückt

Alfred @, Mittwoch, 18.03.2009 (vor 5490 Tagen) @ kullerbohne

Bei der Steuererklärung solltest Du ab „Angaben zur Steuerpflicht“ bis Seite 4 (Kästchen nach „4 Standsamt“) außer „Datum und eigenhändige Unterschrift“ keine Eintragungen vornehmen. Hinter „Angaben zu Steuerpflicht“ trägst Du ein „siehe Seite 4“.
In das Kästchen am Ende der Seite 4 trägst Du ein:
„Zu Seite 1, Angaben zur Steuerpflicht: Ich war hinsichtlich der in Rede stehenden Nebenwohnung zu keinem Zeitpunkt deren Inhaber im Sinne von § 3 ZWStS der Hansestadt Rostock.“
Das wird der Stadt wahrscheinlich nicht reichen, und sie wird vermutlich nachfragen. Aber das ist ja nicht weiter schädlich. Vielleicht geben sie sich aber auch schon mit dieser Erklärung zufrieden.


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