2 Wohnsitze in Berlin - einer davon bei Eltern

Christian @, Dienstag, 27.06.2006 (vor 6485 Tagen) @ Jenny

Hallo Jenny

» Zum Zusatz:
» Die ZwWSt wird dann also auch nicht nach 1 Jahr fällig, versteh ich das
» richtig>

Dann wird überhaupt keine ZWSt fällig.


» Wo liegtn da der Unterschied, ob nun meine Wohnung oder die meiner Eltern
» mein Hauptwohnsitz ist>

Letzen Endes in der Unbelehrbarkeit von Verwaltungen. Für das "Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung" als Nebenwohnung liegt bereits ein rechtkräftiges Urteil vor. Das besagt, dass dieses Kinderzimmer nicht "innegehabt" wird und deswegen nicht zur ZWSt herangezogen werden darf. Kann zwar leichten Ärger geben, wenn du Dich nicht mehr in der Ausbildung befindest, aber im Prinzip wird Berlin da keine großen Möglichkeiten haben.

Wenn du 100% Sicherheit haben willst, melde die "Wohnung" bei Deinen Eltern komplett ab ("besuchen" darfst Du sie auch, wenn Du nicht mit Nebenwohnung gemeldet bist).

"Unangeforderte" amtliche Schreiben gehen allerdings an Deine Hauptwohnung. Ansonsten kannst Du bestimmen, wo Du die Post hinhaben willst.

Und - das muss jetzt einfach sein:-D -, Dein Wohnsitz ist und bleibt so oder so Berlin. Neben- und Hauptwohnung und das Melderecht haben nur am Rande etwas mit dem Wohnsitz zu tun. Hat für Dich aber keine praktische Auswirkung bzgl. Zweitwohnungsteuer.


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