Muss ich nachträglich Zweiwohnungssteuer zahlen?

corinna @, Dienstag, 07.04.2009 (vor 5470 Tagen) @ Alfred

Ja es gibt einen Verweis auf den bisherigen Bescheid und das dieser nun hiermit nach erneuter Prüfung aufgehoben wird.

Die bisherige Begründung, warum ich nicht zahlen muss war, dass die Hauptmieterin die gesamten Kosten trägt und sonst die Wohnung doppelt besteuert würde. Nun hab ich mich mit meiner ehemaligen Vermieterin ausgetauscht und erfahren, dass diese keinen Bescheid erhalten hat, dass sie nun etwas erstattet bekommt, was wiederrum auf eine doppelte Besteuerung der Wohnung hinausläuft.

Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen!
Auch weil ich mich als Student keinesfalls in der Lage sehe, die Kosten von 3 Jahren auf einmal zu bezahlen, nur weil die Stadt "eventuell" zuvor einen falschen Bescheid geschickt hat.


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