Oy- Mittelberg erlaubt sich
sogar einen Tiefgaragenstellplatz in die Bewertung zur Ermittlung und Festsetzung der Zweitwohnungssteuer einzubeziehen. Der Ort ist von ländlichem Charakter geprägt, früher hat man dort auch noch Geld damit verdient wenn man den Kühen die Schwänze gewaschen hat und heute versucht man es die Zwst. auch auf einen TG-Platz umzulegen, denn das dürfte in diesem Ort schon etwas besonderes sein. Ja es ist ein Ort der auch zum Schlafen benutzt werden kann. Das Büro des Bürgermeisters könnte u.U. auch dazu benutzt werden, das wird allerdings nicht extra mit Zwst. belegt.
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