österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin

Alfred @, Freitag, 24.07.2009 (vor 5389 Tagen) @ Rebell

Es ist einfach unproduktiv, zu rebellieren, ohne zu wissen, worum es geht. Die Berliner Satzung knüpft an das Melderecht an.
Und was den BY Staatsdiener Zieglmeier angeht: Wie soll der wissen, worum es geht, wenn es weder sein Minister noch der einzelne Abgeordnete (Primat der Politik) wissen. Ihm ist wohl entgangen, dass nahezu alle bayerischen Satzungen an die Hauptwohnung anknüpfen. Da ist er allerdings in "guter" Gesellschaft mit der BY Verwaltungsgerichtsbarkeit, die hat das auch noch nicht gemerkt.
Wie sagte ein guter Bekannter von mir: "Den Affenzirkus mit der Zweitwohnungsteuer kann man schon als Beleg für die fehlende Rechtsstaatlichkeit dieses unseres Landes nehmen." Ob er dabei (auch) an den BY VGH gedacht hat, entzieht sich meiner Kenntnis.


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