ZWS Köln

Alfred @, Mittwoch, 14.10.2009 (vor 5302 Tagen) @ Rebell

Also bitte, wenn die Dummheit auch noch den Landespolitikern Schmerzen bereiten sollte, wäre das Geschrei ja noch unerträglicher.

Eine kleine Berichtigung muss sein: Bei der Zweitwohnungsteuer wird keinesfalls der Zweitwohnungsbesitzer mit einem Hund gleichgestellt sondern allenfalls mit dem Hundehalter. Das ist doch schon mal was. Und was das Beleben der Wirtschaft angeht: Wenn ich mir in manchen Städten die beliebten Hundeausführstrecken (vulgo „Rue de Kack“) ansehe, finde ich die schon ganz schön belebt – haufenweise sogar. :-D

Aber wenn wir schon Vergleiche anstellen wollen:
Bei Studierenden zahlen ja meist die wohlhabenden Eltern die Zweitwohnungsteuer und die Gerichte verweisen diesbezüglich auch ganz ungeniert auf die Unterhaltsansprüche der Studiosi. Und das ist auch gut so. Denn für die Eltern stellt sich das aufwandsteuerrechtlich doch so dar:
Das Halten eines volljährigen studierenden Kindes ist ein besonderer Aufwand. Das ist ein Sachverhalt, der sich vom volljährigen arbeitlosen Kind ohne Schulabschluss unterscheidet, für dessen Lebensunterhalt letztlich die Allgemeinheit aufkommt. Der für das volljährige studierende Kind erbrachte Aufwand ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich des nicht vorhandenen Aufwands für Kinderlose zusammensetzt.
Fazit: Wer es sich nicht leisten kann, soll wegbleiben.
Die weitere ökonomische Erschwerung des Studiums - bildungs- und gesellschaftspolitisch eine wohltuende Einstellung der Kommunen und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Über die Zulässig-/Zweckmäßigkeit der Besteuerung von Ferienwohnungen werden wir beide uns wohl nie einig. Aber dazu bedarf es keiner an das Melderecht anknüpfenden ZWSt.


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