Zweitwohnungssteuer München

Alfred @, Dienstag, 27.10.2009 (vor 5287 Tagen) @ JonasAzubiMünchen

1. Wohnsitze meldet man nicht an. Du warst mit Nebenwohnung in München und Hauptwohnung in Neubeuern registriert und bist jetzt mit Hauptwohnung in München unfd Nebenwohnung in Neubeuern melderechtlich erfasst.
2. Den Widerspruch kannst Du in die Tonne treten – den erledigt ein Verwaltungslehrling im 1. Lehrjahr. Es handelt sich um eine Aufwandsteuer, da spielt es keine Rolle, von wem sie zu zahlen ist – alles andere ist verfassungswidrig (so wie die Münchener Satzung). Folge: Der Widerspruch wird abgelehnt. Kleiner Trost: Er wäre auch abgelehnt worden, wenn Du was anderes geschrieben hättest. Damit bleibt Dir nur die Klage beim Verwaltungsgericht München.
3. Für die Klage kannst Du geltend machen, dass Deine melderechtlichen Verhältnisse unrichtig waren und die Besteuerung gegen Bundesrecht verstößt.
4. Richtig ist, dass Du für 2009 die Befreiung von der ZWSt beantragen kannst, wenn Du 2007 weniger als 25.000 EURO Einkünfte hast (bayer. Armutsgrenze).
5. Die Gemeinde Neubeuern hat die richtige Antwort auf den unsinnigen Münchener Vorschlag der rückwirkenden Ummeldung gegeben. Schön, dass sich die eine oder andere Kommune noch an die Gesetze hält.


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