NRW - Berlin als Freiberufler

Alfred @, Mittwoch, 28.10.2009 (vor 5266 Tagen) @ Luetti

Wie immer: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um
1. melderechtliche Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnung),
2. steuerrechtliche doppelte Haushaltsführung (Haupt- und Zweitwohnung) und
3. ggf. um Zweitwohnungsteuer (Nebenwohnung)
Zu 1. Bitte im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen und dann ggf. wieder hier fragen.
zu 2.: Das ist mehr eine Sache für einen Steuerberater. Grundsätzlich ist auch bei Alleinstehenden möglich. Dann muss die Wohnung in NRW die steuerrechtliche Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) und die Wohnung in Berlin die beruflich veranlasste Zweitwohnung sein (melderechtlich kann es ggf. anders sein). Vom Grundsatz her müsste das bei Dir möglich bzw. entsprechend zu gestalten sein.
zu 3.: Zweitwohnungsteuer fällt in Berlin erst nach einem Jahr an, könnte in Deinem Fall am fehlenden Innehaben der Berliner Wohnung entfallen. Ob in NRW die ZWSt anfallen könnte, kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß, in welcher Stadt Du lebst.
Zu den sonstigen Fragen:
Wie die Abgaben für Müllabfuhr in Deinem Heimatort geregelt sind, ist mir unbekannt. Ob Du selbständig, angestellt oder sonst was bist ist melderechtlich völlig und zweitwohnungsteuerrechtlich ziemlich bedeutungslos. Welche Lösung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die vorteilhafteste ist, ist letztlich ein Rechenexempel. Ganz allgemein dürfte aber die Variante „doppelte Haushaltsführung“ die lohnendste sein.
Noch Fragen>


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