NRW - Berlin als Freiberufler

Alfred @, Freitag, 30.10.2009 (vor 5284 Tagen) @ Luetti

zu 1.:
Sofern Du nicht verheiratet bist/keine Lebenspartnerschaft führst, was ja anscheinend der Fall ist, ist Deine melderechtliche Hauptwohnung in Berlin (s. Antwort Yvonne). So und nicht anders ist die gesetzliche Regelung. Damit ist auch Deine 3. Frage beantwortet.
zu 2.:
Doppelte Haushaltsführung funktioniert nur, wenn die Wohnung in NRW Deinen Lebensmittelpunkt darstellt und Du dort einen Beitrag zur Haushaltsführung leistest und in Berlin aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhältst. Dies muss plausibel begründet werden, hat aber mit der melderechtlichen Haupt- und der Nebenwohnung nichts zu tun. Bei werktätigen Alleinstehenden ist es üblicherweise so, dass die Nebenwohnung die einkommensteuerrechtliche Hauptwohnung und die beruflich bedingte Zweitwohnung die melderechtliche Hauptwohnung ist. In der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit versteht kein Richter diesen Zusammenhang, wenn es um die ZWSt geht.
Wenn in Deiner Heimatstadt keine ZWSt anfällt, kannst Du – in dieser Hinsicht ohne Risiko – einen Miet-/Überlassungsvertrag mit Deinen Eltern abschließen und diese Wohnung als Nebenwohnung registrieren lassen. Die doppelte Haushaltsführung mit der einkommensteuerechtliche Hauptwohnung wäre dadurch einfacher zu begründen. Zu beachten wäre allenfalls, dass evtl. anfallende Mieteinnahmen dann von Deinen Eltern versteuert werden müssten.
Das alles sind letztlich einkommensteuerrechtliche Frage, deren Beantwortung den Rahmen dieses Forum sprengen würde.


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