ZWS in Augsburg & Berlin / Melderecht

Alfred @, Donnerstag, 12.11.2009 (vor 5270 Tagen) @ Mehrany

Da die Fragen ein bisschen anders sind:
» 1- Müssen verheiratete Personen (gemeinsamer Güterstand) zusammen eine Hauptwohnung gemeldet haben> Oder genügt in meinem Falle, dass ich die Berliner Adresse als Nebenwohnung beteiligt bin>
Nicht dauend getrennt lebende Ehepaare können eine gemeinsame eheliche Wohnung haben, das ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Da gibt es Ausnahmen (Für die ich bei Dir allerdings keinen Grund sehe).
» 2- Falls wir beide eine gemeinsame Hauptwohnung melden müssen, verstehe ich es richtig, wenn meine Frau sich in Augsburg für Hauptwohnung meldetund Berlin die Nebenwohnung für uns beide bleibt> Ansonsten wird für meine Frau im Falle einer Nebenwohnung in Augsburg ZWS fällig>
Deine Frau muss sich in Augsburg nur anmelden, wenn sie dort wohn, ansonsten ist in Berlin ihre alleinige Wohnung. Meldet Ihr Euch beide mit Nebenwohnung in Berlin, wird dort die ZWSt fällig. Meldet Deine Frau sich mit Nebenwohnung in Ausgsburg, wird dort für sie die Zweitwohnungstuer fällig. Meldest Du Dich mit Nebenwohnung in Berlin, wird dort für Dich die ZWSt fällig.
ZWSt-frei bleibt ihr auch, wenn Deine Frau sich in Berlin und Du Dich in Ausgburg mit alleiniger Wohnung meldest.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion