Zweitwohnsteuer aufgrund einer Schätzung in Köln

Nicola @, Sonntag, 22.11.2009 (vor 5305 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe im September 2008 vom Kassen- und Steueramt Köln einen Brief erhalten mit der Aufforderung zur Steuererklärung für meine damalige Nebenwohnung. Ich habe diese Wohnung aus beruflichen Gründen bezogen und sendete die gewünschten Unterlagen postalisch zu.

Dann erhielt ich jetzt im Oktober 2009 vom Kassen- und Steueramt einen Zweitwohnsteuerbescheid der aufgrund einer Schätzung berechnet wurde und nicht aufgrund meiner versendeten Unterlagen.

Ich habe das Kassenamt kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass meine Steuererklärung vorliegen müsste. Diese ist aber beim Kassen- und Steueramt unauffindbar. Ich habe meine Kopie der Steuererklärung dem Kassenamt zugefaxt mit der Bitte einer Neuberechnung der Zweitwohnsteuer anhand der eingereichten Unterlagen.

Beim Kassenamt teilte man mir mit, dass die Bestandskraft des Zweitwohnsteuerbescheides jedoch nur durch Klage beim Verwaltungsgericht verhindert werden könnte.

Somit habe ich beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht gegen die Schätzung. Nun soll ich meine Klage begründen und weiß nicht, wie ich das formell richtig mache. Kann mir jemand helfen>

Vielen Dank im voraus


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