Zweitwohnung Berlin

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5239 Tagen) @ Philipp

Zum besseren Verständnis: Welche Wohnung Hauptwohnung ist, legt die Meldebehörde fest.
Das mit den sechs Monaten stimmt so nicht ganz. Aber lassen wir das vorerst mal außen vor.
Was heißt „melderechtlich relevante Nutzung“>
Dazu ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis zur Verdeutlichung:
Die Bekannte wohnt und arbeitet in – sagen wir mal Freising. Sie hat dort ein eigenes Haus und ist dort alleiniger Wohnung gemeldet. In Berlin besitzt sie eine Eigentumswohnung, die sie großzügig allen Verwandten und Bekannten und den Bekannten der Verwandten überlässt unentgeltlich - wer halt gerade in Berlin ein paar Tage verbringen möchte oder muss. Der Aufenthalt dieses Personenkreises ist „melderechtlich nicht relevant“. Gemeldet ist die Wohnungsinhaberin in Berlin natürlich nicht, denn sie nutzt die Wohnung nicht zum Wohnen oder Schlafen (erst das wäre „melderechtlich relevant“). Die Beweisführung ist ziemlich einfach, denn sie selbst hat die Wohnung noch nie betreten. Melderechtlich nicht relevant wäre es aber auch, wenn sie die Wohnung nur betritt, um dort nach dem Rechten zu sehen, für Renovierungsarbeiten usw. Ein völlig korrektes Verhalten. Sie hat in Berlin eine Zweitwohnung inne, ist aber nicht steuerpflichtig, weil diese Zweitwohnung – melderechtskonform - nicht als Nebenwohnung registriert ist. Und nach dem verfassungswidrigen Berliner Zweitwohnungsteuergesetz muss eine Wohnung dem Inhaber „als Nebenwohnung dienen“ um steuerrechtlich relevant zu werden. Alles klar> Dann weitermachen mit Wendungen!
Viel Erfolg beim Studium und Spaß in Hamburg. Aber bleibe vom Schnüffelbalken weg.


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