Luxussteuer auf Zweitwohnung

Alfred @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5217 Tagen) @ raubritter

Ich habe viele Vorurteile, die aufzuzählen diese Seite sprengen würde und im Übrigen niemanden was angehen. Aber die Vorstellung, dass Wochenendhausnutzer zwangsläufig wohlhabend sind, gehört nicht dazu.
Zum x-ten Mal, auch wenn das BVerwG etwas anderes zu behaupten scheint, es geht hier weder um eine Luxussteuer noch um einen zusätzlichen, besonderen Aufwand, noch um eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es geht um die schlichte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Regel durch das Innehaben einer jeden Wohnung demonstriert wird. Da ist es fast noch human zu nennen, dass Kommunen nur das Innehaben von Zweitwohnungen besteuern.
Und was die Gegenleistungen angeht: Steuern werden anerkanntermaßen auch ohne konkrete Gegenleistung erhoben.
Der Europäische Gerichtshof wird sich übrigens an der Zweitwohnungsteuer nicht die Pfoten verbrennen. Dann könnten er z.B. die französische Einwohnersteuer gleich mit be-/verurteilen.
Eines allerdings ist richtig: Die Erhebung einer Steuer auf verfassungswidriger Grundlage machte das steuererhebende Gemeinwesen zur Räuberbande. Aber das würde nicht bestraft – wen wollte man da auch heranziehen -> folglich interessiert es niemanden.


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