Dringend: Schätzung ZWS in Bremen rechtsgültig?

Alfred @, Mittwoch, 16.12.2009 (vor 5239 Tagen) @ curlysue

Je nachdem, wann Du Dich in Bremen mit Nebenwohnung an-/abgemeldet hast, wären 392,-- bis 448,-- der auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhenden Steuer fällig. Da ist die Schätzung – vermutl. 100,-- EURO pro Quartal - schon recht realistisch – im Unterschied zum Kölner „Schätzen“.
Ob sich wegen der Verfristung des Einspruchs noch etwas machen lässt, kann Dir ein Anwalt sagen.
Mehr Hilfe ist nicht möglich.
Wenn überhaupt nichts zu machen ist, betrachte es als Lehrgeld – Steuerfragen nimmt man in DEU sehr, sehr ernst, wenn sie nicht gerade in mehrfacher Millionenhöhe hinterzogen werden. Gäbe es 102 GG nicht …


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