Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Alfred @, Freitag, 18.12.2009 (vor 5235 Tagen) @ Yannick

Also, über die Gebaren Berliner Hausverwaltung kann ich nichts sagen.
Aber was die Zweitwohnungsteuer angeht braucht Dein Vater keine Besorgnis zu haben. Berlin erhebt eine reinrassige Nebenwohnungsteuer. Folge: In Berlin kann man so viele Wohnungen (oder Paläste) „innehaben“ wie man will bzw. sich leisten kann, ohne deswegen ZWSt zahlen zu müssen. Man darf nur nicht mit Nebenwohnung erfasst sein - dann braucht man die Wohnung nicht mal innezuhaben.
Wirtschaftlich leistungsfähig ist, wer mit Nebenwohnung registriert ist.
Fällt unter die Rubrik „soziale Gerechtigkeit“ und ist gem. BFH verfassungsrechtlich unbedenklich. Das macht selbst das BVerwG nicht mit: Die Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht steht allerdings noch aus. Von einer Widersprüchlichkeit der Rechtsprechung kann daher nicht die Rede sein.


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