Zweitwohnsteuer für HH

Alfred @, Dienstag, 29.12.2009 (vor 5203 Tagen) @ GabiGriebsch

Unfair ist was anderes.
Wer welche Wohnung gemietet hat oder Miete zahlt oder besitzt, ist in Hamburg für die Zweitwohnungsteuer völlig unerheblich. Entscheidend ist einzig und allein, ob jemand für die Wohnung mit Nebenwohnung registriert war. Das ist eine Frage des Melderechts, nicht der Besitzverhältnisse. Diese Angabe finde ich leider nirgends.
Wer war/ist also für diese Wohnung mit Nebenwohnung registriert>
Ist das nicht der Fall, gibt es auch keine Steuerpflicht.
Von Bedeutung kann auch noch sein, ob die Tochter die Verfügungsgewalt über die Wohnung hat/hatte.
Dürfte allerdings ein Fall für die Gerichte werden.


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