Hauptwohnsitz vs. Nebenwohnsitz in HD GRUNDLAGEN

Alfred @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 5192 Tagen) @ christ.90

Ein paar Ergänzungen, die das Verhalten der Heidelberger Meldebehörde vielleicht in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Es ist allgemein anerkannt, dass der Einwohner bei der Anmeldung einer weiteren Wohnung lediglich eine Prognose über seine zukünftigen Lebens- und Wohnverhältnisse (die er frei nach seinem Belieben gestalten darf) abgibt bzw. abgeben kann. Die Zuzugsbehörde prüft die Plausibilität dieser Angaben und bestimmt danach, welche Wohnung Haupt- und welche Wohnung Nebenwohnung ist.
Dies hat die Stadt Heidelberg m.E. sehr korrekt getan, zumindest kann sie sich dabei auf die ständige Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des BVerwG berufen. Letzteres zeichnet es mit dem angesprochenen Fragebogen erkennbar nach.
Da bei der melderechtlichen Registrierung ausschließlich die persönlichen Lebens- und Wohnverhältnisse des Einwohners ausschlaggebend sind, kann es weder für die Stadt noch für den Einwohner Spielraum bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung geben und insbesondere nicht darauf ankommen, welche Vor- und Nachteile (für den Einwohner oder die Stadt entstehen) dabei entstehen. Ob ein Hinweis auf die Nebenwohnungsteuerpflicht zwingend erforderlich gewesen wäre, wage ich zu bezweifeln, sie hat im Melderecht keine Bedeutung. Allenfalls hat die ZWSt Einfluss auf die individuelle Entscheidung auf Gestaltung der Lebens- und Wohnverhältnisse, die von der melderechtlichen Registrierung widerzuspiegeln aber nicht zu gestalten ist. Ob ein derartiger Zweck der ZWSt verfassungskonform ist, wird das BVerfG hoffentlich prüfen und entscheiden.
Es ist auch keine reine win-win-Situation, denn es gibt noch einen 3. Beteiligten, einen Looser. Die Wegzugsgemeinde, ist eindeutige Verliererin bei diesem Geschäft.
Es liegt allerdings auf der Hand, dass die Leben- und Wohnverhältnisse des Einwohners sich jederzeit ändern können oder sogar die Prognose über die Aufenthaltsdauer von Anfang an falsch war. Inwieweit bei einer Hauptwohnung eine rückwirkende Änderung des Melderegisters möglich/zwingend erforderlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Sie hat m.E. aber deutliche Grenzen, denn die Hauptwohnung hat als Anknüpfungspunkt für öffentliche Rechte und Pflichten erhebliche Bedeutung gehabt, die sich nicht rückwirkend ändern lassen. Im vorliegenden Fall dürfte es allerdings noch problemlos möglich sein – wenn es denn wirklich die vorwiegend genutzte Wohnung ist. Es wäre auch wohl melderechtlich völlig korrekt, die eigenen Lebens- und Wohnverhaltnisse so zu ändern, dass eine Nebenwohnungstuer nicht anfällt.
Das ändert aber nichts an der bereits festgestellten Verfassungswidrigkeit der Satzung. Die Gleichsetzung von Neben- und Zweitwohnung ist für die Verwaltung zwar einfach, aber eben nicht zulässig. Es macht die Heidelberger ZWSt zu einer echten Nebenwohnungsteuer.


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