ZWSt in München, überwieg.Aufenthalt bei Pflegeperson

bergamlaimer @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5207 Tagen) @ bergamlaimer

Wenn man nicht weiter weiß, beruft man sich auf Art. 3. Ist die Ungleichbehandlung von A, der für seine Wohnung 1200 Euro aufwendet und B, der 2 Wohnungen a 350 Euro sich leistet, eigentlich korrekt.


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