Ferienhaus

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6405 Tagen) @ René

Hallo René,
» » ob eine Zweitwohnung gemeldet werden muss oder nicht, hängt
» ausschließlich davon ab, ob die Kommune, auf deren Gebiet die
» Ferienwohnung sich befindet, eine Zweitwohnungsteuer erhebt oder nicht.
»
» Definitiv falsch! Du bist - unabhängig von dieser Steuer - aufgrund des im
» jeweiligen Bundesland geltende Meldegesetz, dich zu melden, wenn es sich um
» eine Nebenwohnung handelt.
»
Bitte beachten: Hier wurde nach denm Melden einer Zweitwohnung gefragt - und eine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung. Ich kann beliebig viele Zweitwohnungen vorhalten, ohne mich für eine einzige nach dem Melderecht mit Nebenwohnung melden zu müssen.
Gruß


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