Ferienhaus
Hallo Yvonne,
» Ergänzung: Auch die Berliner erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Richtig, aber vom Typ Melderecht und mit einem 2005 höchstrichterlich festgestellten Geburtsfehler aller derartiger Satzungen.
Wenn ich im konkreten Fall alles richtig verstanden habe:
Ich arbeite in Berlin und pendle in dieser Zeit hin und her.
trifft dann zu:
Melderecht: Hauptwohnung auf Usedom, Nebenwohnung in Berlin.
ZWStRecht: Erstwohnung auf Usedom, (Erwerbs-)Zweitwohnung in Berlin.
Die Zweitwohnung eines verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Berufstätigen, dessen Familienwohnung sich außerhalb der Gemeinde/Stadt befindet, darf nach Berliner Recht (>) nicht besteuert werden.
Viele Grüße
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Brigitte,
13.09.2006
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14.09.2006
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