Ferienhaus

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6406 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

» Ergänzung: Auch die Berliner erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Richtig, aber vom Typ Melderecht und mit einem 2005 höchstrichterlich festgestellten Geburtsfehler aller derartiger Satzungen.
Wenn ich im konkreten Fall alles richtig verstanden habe:

Ich arbeite in Berlin und pendle in dieser Zeit hin und her.

trifft dann zu:
Melderecht: Hauptwohnung auf Usedom, Nebenwohnung in Berlin.
ZWStRecht: Erstwohnung auf Usedom, (Erwerbs-)Zweitwohnung in Berlin.
Die Zweitwohnung eines verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Berufstätigen, dessen Familienwohnung sich außerhalb der Gemeinde/Stadt befindet, darf nach Berliner Recht (>) nicht besteuert werden.

Viele Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion