Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?

Gast, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6406 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Frage ist aber doch bei den Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen, ob
» man sich bei den Eltern solange aufhält, dass es mehr als ein Besuch ist
» und dann müsste man es aus melderechtlicher Sicht theoretisch tun.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort...

Was zählt denn nach den Satzungen als Besuch und welche Dauer des Aufenthals geht darüber hinaus> Wenn man sich also als Student an den Wochenenden und in den Semesterferien bei seinen Eltern aufhält, fällt das noch unter Besuch oder muss man dann seinen Zweitwohnsitz dort anmelden>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion