5 Jahre Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5180 Tagen) @ Bjoern

Versuchen kann man alles - aber das Verb trägt den Keim des Scheiterns bereits in sich. Zulässig ist es aber alle Mal.
Am konkreten Beispiel - 1 vermietete Wohnung, 1 eigen genutzte Wohnung und beides im gleichen Gebäude - na, ich weiß nicht, was der Sachbearbeiter im FA dazu sagt. Vielleicht sogar: Ja, erkenne ich an. Berlin ist zwar arm, braucht aber Dein Geld nicht, ist eh eine Bagatelle.


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