Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer

LionelHutz @, Freitag, 29.01.2010 (vor 5193 Tagen) @ Roland

Die Entscheidung des BVerfG bezieht sich nur auf nicht dauerhaft getrennt lebende Ehegatten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer von einem Ehepartner, der aus beruflichen Gründen nicht nur in der gemeinsamen Hauptwohnung der Ehegatten, sondern auch in einer melderechtlichen Nebenwohnung am Ort seiner Berufstätigkeit wohnt ist demnach verfassungswidrig.

Das liegt im wesentlichen an der melderechtlichen Anknüpfung der ZwSt. Das Melderecht sieht eine Sonderregelung für nicht dauerhaft getrennt lebende Ehegatten vor. Diese wären somit schlechter gestellt als unverheiratete.

Das BVerfG entscheidet nur in dem ihm vorgelegten Fall. Es hat die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob die ZwSt auch in anderen Konstellationen gegen Art. 6 GG verstößt.

Wie der Dich interessierende Fall gelagert ist, ist mir nicht ganz klar geworden.

Sicher könnte man z.B. auch argumentieren, dass das Innehaben einer Zweitwohnung am Wohnort der Kinder zur Ausübung des Sorgerechts dem Schutz des Art. 6 GG unterliegt und daher nicht besteuert werden darf. Allerdings wurde dieser Fall noch nicht vom BVerfG entschieden, weshalb die von Dir zitierte Entscheidung lediglich dazu dienen kann, Parallelen aufzuzeigen.


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