Pflicht zum Hauptwohnsitz bei Anstellung in Tübingen?

DirkP @, Freitag, 12.02.2010 (vor 5159 Tagen)

Hallo,

meine Lebensgefährtin (nicht verheiratet) lebt mit mir seit 6 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung in Berlin. Sie hat seit 2 Wochen eine auf 3 Jahre befristete Arbeitsstelle in Tübingen angenommen. Sie bewohnt seit ebenfalls 2 Wochen ein Zimmer in einer WG in Tübingen. Beim Versuch der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes auf dem Tübinger Bürgeramt wurde sie darauf hingewiesen, dass sie sich mit Ihrem Hauptwohnsitz in Tübingen anzumelden hätte. Als Begründung wurde angegeben, dass sie sich durch Ihre Arbeit die meiste Zeit in Tübingen aufhalten würde.
Ein änlicher Grundtenor geht auch aus den Informationen dieser Infoseite hervor:
http://www.tuebingen.de/25_4465.html
Würden wir dieser Argumentation folgen, müsste sie dann einen Nebenwohnsitz hier in Berlin anmelden und somit hier die ZWS zahlen, die Aufgrund der höheren Miete sogar noch höher ausfallen würde. Ich verstehe, dass die Stadt Tübingen, wie jede Stadt, ein Interesse an möglichst vielen Einwohneren mit Hauptwohnistz hat, halte diese Art der Information aber für sehr fragwürdig.
Aus meiner Sicht ist es ganz allein die Entscheidung meiner Freundin, wo sie ihren Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz anmeldet. Gibt es dafür irgendwo eine klare gesetzliche Grundlage> Gelten wir als Lebensgemeinschaft auch wenn es keine eingetragene Lebensgemeinschaft ist>

Vielen Dank im Voraus
Dirk


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