Zweitwohnsitzsteuer bei Wohnung mit Lebenspartner

Christian @, Mittwoch, 20.09.2006 (vor 6420 Tagen) @ Lisa

Hallo Lisa,

1. Wer sich wann und wie zu melden hat, richtet sich ausschließlich nach dem Melderecht und nicht nach einer Zweitwohnungsteuersatzung.

2. Der angesprochene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter baut auf dem besonderen Schutz von Ehe und Familie auf. Das sind rechtlich klar umrissene Lebensformen. Bei dem geschilderten Sachverhalt sehe ich keine Möglichkeit, diesen Beschluss heranzuziehen.

3. Um die Zweitwohnungsteuer in Greifswald oder Berlin zu umgehen, gibt es eine einfache Möglichkeit: Aus der Berliner Wohnung ausziehen und die Wohnung in Greifswald als alleinige Wohnung anmelden. Besuche in Berlin unterliegen nicht dem Melderecht.

4. Ad hoc fielen mir noch ein paar Möglichkeiten ein, wie sich die Lebens- und Wohnverhältnisse gestalten lassen, ohne dass von Rechts wegen eine Zweitwohnungsteuer anfällt. Diese Varianten haben aber alle den gemeinsamen Nachteil, dass sie gerichtlich (ggf. durch alle Instanzen) durchgesetzt werden müssen.

5. Eine kleine Korrektur noch zum Steuersatz: Greifswald erhebt eine gestaffelte Steuer. Das sind im ungünstigen Fall 12% und mehr: 3,8% und weniger fallen erst ab einer monatlichen Nettokaltmiete von ca. 982,-- € an (Hier kommt ein unumstößlicher Grundsatz der Zweitwohnungsteuer zum Tragen: Je höher der Aufwand, desto geringer der Steuersatz bzw. die Wahrscheinlichkeit, überhaupt zu dieser Steuer herangezogen zu werden).

Ich hoffe, das hilft ein bisschen bei der Entscheidungsfindung; ansonsten: weiter fragen.

Grüße


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