eigene Bearbeitungsfrist im Widerpruch angeben?

Bo @, Dienstag, 23.02.2010 (vor 5168 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, Hallo Forum,

kann ich im Widerspruch selbst eine Bearbeitungsfrist für das Steueramt setzen> Wie ich hier in einigen Fällen gelesen habe dauert eine Antwort auf den Widerspruch gern mal extrem lange. In der Rechtshilfebelehrung steht nur sehr vage, dass ich Klage einreichen kann, wenn "über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden" wird.

Mir geht es weniger um den Zeitpunkt einer Klage, sondern darum, dass ich ebenfalls laut der Belehrung trotz Widerspruch vorerst voll Zahlen soll, falls das Amt nicht vor Ablauf ihrer Monatsfrist entscheidet.

Ich hab mich beeilt, kann ich das Amt auch dazu zwingen> Oder kann ich die Aussetzung der Zahlung beantragen, bis über den Widerspruch entschieden wurde>

Allgemein, hat vielleicht jemand Erfahrung über die Bearbeitungszeiten in München>

Viele Fragen, danke euch bereits im vorraus,
Bo


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