ZWS Berlin bei auswärtiger Umschulung
Das Melderecht schert sich nicht um Dinge wie Kostenübernahme für eine Umschulung usw. Und um Wohnsitze geht es da schon überhaupt nicht.
ZWSt wird in Berlin fällig für das Innehaben einer Nebenwohnung. Befreiungen sind nicht vorgesehen. Es gibt auch keine Ausnahmetatbestände, das wäre verfassungswidrig.
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EkelAlfred,
02.03.2010
- ZWS Berlin bei auswärtiger Umschulung - Alfred, 04.03.2010