Oberstaufen ZwST

Rebell @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5158 Tagen) @ Alfred

» Was die Gemeinde will, was ihr zusteht und was sie bekommt, sind drei
» völlig verschiedene Sachverhalte.
Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>

Das was die Allgäuer Kommunen wollen ist deutlich erkennbar, Sie wollen von den ZWB nur das Geld, je öfter diese anwesend sind und dort in den Geschäften einkaufen um so höher die Besteuerung. Wenn jemand eine Ferienwohnung innehat und vertraglich nachweisen kann dass eine Eigennutzung ausgeschlossen ist, ja dann hat er dieser Gemeinde genüge getan und wird von der Zwst befreit. Würde er z.B. die Wohnung einem Hartz IV - Empfänger überlassen, dann müsste er auch keine Zwst. bezahlen, ja die kommune würde auf Zwst. verzichten aber die Miete für die Wohnung dem Besitzer bzw. Vermieter bezahlen, auch die Heizkosten und die Nebenkosten könnt die Gemeinde übernehmen, das wäre der Gemeinde noch viel lieber, denn dafür bekäme sie für den Erstwohnsitzeinwohner- sofern die Kommune finanziell schlecht dasteht- aus Steuermittel zusätzlich Schlüsselzuweisungen. Genau aus diesem Grund sind die Zweitwohnungsbesitzer nicht gerne gesehene Gäste.

Lieber Alfred, soweit mir bekannt ist wurden 2 mal Verfassungsbeschwerden nach vielen Monaten einfach nicht angenommen- dazu gibts keine Kommentare!


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