Hilfe - Erklärung Zweitwohnsítzsteuer Köln

Yvonne Winkler @, Freitag, 19.03.2010 (vor 5144 Tagen) @ surfermichael

Da so recht keiner ran will, werde ich mal was dazu sagen.


» Ich werde bemessen im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.01.2006.
»
» 1. Ist die Sache damit nicht schon verjährt es sind dann jetzt schon vier
» Jahre verstrichen>

Nicht unbedingt. Das hängt davon ab, wann das Amt von der Zweitwohnung Kenntnis erlangt hat.

» 4. Meine Eltern haben keine Miete erhoben für diese Wohnung.

Spielt keine Rolle, es wird die Vergleichsmiete zugrunde gelegt.

Das ist alles sehr diffus. Ob Ummeldung funktioniert hängt davon ab, welcher Melderechtsstatus richtig war.


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