"Zweitwohnung" bei den Eltern?

marcus_n @, Montag, 22.03.2010 (vor 5149 Tagen)

Hallo liebe ZWS-Geplagten,

Mir ist die Tage ein Steuerbescheid zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer ins Haus geflogen. Es sind zwar "nur" 110€, dennoch würde mich interessieren, ob eine Klage eventuell Erfolg haben könnte.

Hier mal die Beschreibung meiner Situation:

Seit Oktober 2008 studiere ich in Braunschweig. Da mein Lebsschwerpunkt eindeutig dort liegt, habe ich meinen Erstwohnsitz natürlich umgemeldet. Als ich auf dem Amt gefragt wurde, ob ich denn bei meinen Eltern mit Zweitwohnsitz gemeldet bleiben möchte, sagte ich aus wahrscheinlich falscher Heimatverbundenheit 'ja'. (Es handelt sich um mein altes Kinderzimmer)

Im November 2009 erfuhr ich dann bei einem Besuch bei meinen Eltern aus der Zeitung, dass meine Heimatstadt Hann. Münden mittlerweile seit dem 1.1.2009 eine Zweitwohnungssteuer erhebt.
Den Zweitwohnsitz meldete ich dann natürlich ab.

Es dauerte nicht mal eine Woche, da lag die Aufforderung zur Steuererklärung im Briefkasten.
Die füllte ich natürlich wahrheitsgemäß aus, erklärte aber mit Bezug auf das 'Kinderzimmerurteil' vom VG Gelsenkirchen, dass es sich bei meinem Kinderzimmer nicht um eine Zweitwohung handelt. Es blieb eine ganze Weile still und ich hoffte schon, nichts mehr zu hören.

Vorgestern flatterte mir nun der Steuerbescheid ins Haus, zusammen mit einem "Info-Blatt für Studenten/Schüler bezüglich der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer", in dem sich die Stadt auf das "Urteil des BVerwG vom 17.09.2009 - 9 C 17/07" bezieht, nach dem das Urteil aus Gelsenkrichen (nach Auffassung des Sachbearbeiters) mittlererweile veraltet sei.

Es wäre super, wenn da vielleicht jemand von Euch was zu sagen könnte, ich habe mangels juristischer Kenntnisse mittlererweile den Überlick verloren.

Viele Grüße
Marcus


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